Sicherheitsüberprüfungen von Arbeitsmittel

IeS ist eine vom Arbeitsministerium zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen an den in Anhang VII des gesetzesvertretenden Dekrets (gvD) Nr. 81/2008 aufgeführten Arbeitsmittel gemäß Ministerialdekets Nr. 11/04/2011 für die Regionen Trentino-Südtirol und Veneto autorisierte Stelle.

Als Arbeitsmittel wird jede Maschine, Gerät, Werkzeug oder Anlage definiert, die für die Durchführung eines Herstellungsverfahrens notwendig ist und die während der Arbeit benutzt werden soll (z.B.: Kräne, Flaschenzüge, Laufkräne, Arbeitsbühnen, Druckgeräte).

Artikel 71 des Gesetzesdekrets 81/2008 legt fest, dass der Arbeitgeber die Arbeitsmittel gemäß Min vom 11. April 2011 regelmäßigen Überprüfungen durch eine befugte Stelle unterziehen muss. Die Überprüfungen zielen darauf ab, den tatsächlichen Zustand der Arbeitsinstrumente sowie die Effizienz für ihre sichere Nutzung zu bewerten.

Die Häufigkeit der Überprüfungen wird je nach Art der Arbeitsinstrumente definiert und wird in Anhang VII der Gesetzesverordnung 81/2008 festgelegt. Dieses Dokument finden Sie im Download-Bereich.

Arbeitsmittel werden in drei Kategorien unterteilt:

  • SC –Arbeitsmittel zum Heben von Gegenständen
  • SP –Arbeitsmittelzum Heben von Personen
  • GVR – Druckgeräte


Der Arbeitgeber muss die Arbeitsinstrumente über das CIVA-Portal von INAIL anmelden. Nach der Anmeldung müssen die Arbeitsmittel einer ersten periodischen Überprüfung unterzogen werden.

Diese Überprüfung wird durch den Ministerialdekrets vom 11. April 2011 wie folgt definiert: "die erste der periodischen Überprüfungen, die auch die Erarbeitung des technischen Datenblatts für die Identifizierung der Arbeitsmittel vorsieht".

Um die erste periodische Überprüfung durchzuführen, muss der Arbeitgeber außerdem über das CIVA-Portal INAIL einen Antrag stellen. Im Antrag muss die befähigte Stelle angegeben werden, die eventuell von INAIL delegiert wird oder die eingreifen wird, falls die Anfrage nicht innerhalb von 45 Tagen von INAIL bearbeitet wird.

Für die nachfolgenden periodischen Überprüfungen kann der Arbeitgeber jede beliebige bevollmächtigte Einrichtung ernennen.

IeS Ingegneria e Sicurezza Degasperi S.r.l. ist seit 2012 vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium und dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung ermächtigt, die erste Überprüfung sowie periodische Überprüfungen für alle Arten von Arbeitsmittel (SC, SP, GVR) durchzuführen.
 

Denken Sie daran, dass für folgende Instrumente Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden müssen:
 

  • Maschinen und Geräte, die europäischen Richtlinien unterliegen;
  • Geräte zum Heben von Gegenständen und/oder Materialien (Kräne, Kranfahrzeuge, Flaschenzüge, Kraftkarren usw.);
  • Geräte zum Heben von Personen (bewegliche Brücken, Baustellenaufzüge, Erntewagen Hebebühnen usw.);
  • Druckgeräte (Tanks, Dampferzeuger usw.);
  • Hydroextraktoren im Dauerbetrieb;
  • Drehleitern mit variabler Neigung;

Was riskieren Sie bei Nichtdurchführung von Zertifizierung oder Überprüfungen:
 

  • administrative Sanktionen;
  • Einstellung der Anlage;
  • zivil- und strafrechtliche Haftung. 

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